um auch in der Corona-Pandemie effektiv arbeiten zu können, haben wir für uns Hygiene-Vorschriften erlassen. Dazu gehört die sogenannte AHA-Regel:
Abstand Hygiene Alltagsmaske
Haben Sie Symptome im Zusammenhang mit den neuen Coronavirus, bitten wir Sie dringend, nicht in unsere Kanzlei zu kommen.
Wir haben unser Büro so eingerichtet, dass Mandantengespräche mit dem erforderlichen Abstand geführt werden können. Allerdings ist die Teilnehmerzahl auf 2 Personen beschränkt.
Wir empfehlen dringend, während des Beratungsgespräches eine Nasen-Mund-Bedeckung zu tragen.
Zusätzlich bieten wir eine Nasen-Mund-Bedeckung für Mandantinnen und Mandanten an, die über keinen eigenen Nasen-Mund-Schutz verfügen. Wir stellen auch Händedesinfektionsmittel zur Verfügung. Es bestehen auch ausreichend Waschmöglichkeiten.
Nach den Gesprächen werden die Öberflächen der Tische und Stühle gereinigt. Wir sorgen zusätzlich dafür, dass unsere Räume mindestens in einem 20-Minuten-Takt durchlüftet werden.
Bleiben Sie gesund!
Aktuelle Rechtsprechung
Hier präsentieren wir Ihnen in regelmäßigen Abständen Aktuelles und Neuigkeiten aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Bundesgerichtshofs (BGH), Bundesarbeitsgerichts (BAG), Bundesfinanzhofs (BFH), Bundessozialgerichts (BSG) und Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG). Auch über besonders wichtige Instanz-Rechtsprechung in unseren Tätigkeitsschwerpunkten werden Sie hier unterrichtet.
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, welcher Maßstab anzulegen ist, um zu beurteilen, ob eine Mietwohnung in schallschutztechnischer Hinsicht einen Mangel aufweist (BGH vom 5. Juni 2013 - VIII ZR 287/12).
Der Bundesgerichtshof hat sich in dieser Entscheidung mit der Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger befasst, die für Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln ausnahmslos eine lediglich einjährige Verjährungsfrist vorsah und diese für unwirksam erklärt (BGH vom 29. Mai 2013 - VIII ZR 174/12).
Ist in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt, so gilt die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart. Nach ihr bemessen sich die Pflichten des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und des Arbeitgebers zur Zahlung der Vergütung. Diese Grundsätze gelten auch für außertarifliche Angestellte (BAG vom 15. Mai 2013 - 10 AZR 325/12).
Ist das Arbeitsverhältnis beendet und ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs entstanden, kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grundsätzlich verzichten. Zwar kann davon nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Jedoch hindert dies nur einzelvertragliche Abreden, die das Entstehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen ausschließen. Hatte der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Urlaubsabgeltung in Anspruch zu nehmen und sieht er davon ab, steht auch Unionsrecht einem Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung nicht entgegen (BAG vom 14. Mai 2013 - 9 AZR 844/11).
Der Bundesgerichtshof entschied, dass die Suchwortergänzungsvorschläge "Scientology" und "Betrug" bei Eingabe des Vor- und Zunamens des Klägers in die Internet-Suchmaschine "Google" eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der Kläger beinhalten, da ihnen ein fassbarer Aussagegehalt innewohnt. Zwischen dem Kläger und den negativ belegten Begriffen "Scientology" und/oder "Betrug" bestehe ein sachlicher Zusammenhang. Hierdurch werde der Kläger in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt (BGH vom 14. Mai 2013 – VI ZR 269/12).
Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob ein Unterhaltsschuldner befugt ist, gegen die auf Sozialleistungsträger übergegangenen Unterhaltsansprüche mit privaten Forderungen gegen den Unterhaltsgläubiger aufzurechnen (BGH vom 8. Mai 2013 –XII ZB 192/11).
Der Austritt eines Mitarbeiters einer von einem katholischen Caritasverband getragenen Kinderbetreuungsstätte aus der katholischen Kirche kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen (BAG vom 25. April 2013 - 2 AZR 579/12).
Ein abgelehnter Stellenbewerber hat gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf Auskunft, ob dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat (BAG vom 25. April 2013 - 8 AZR 287/08).
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung in Stromlieferungsverträgen befasst, nach der einem Neukunden bei einer bestimmten Vertragsdauer ein einmaliger Bonus gewährt wird (BGH vom 17. April 2013 - VIII ZR 225/12).
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aufwendungen für die berufliche Nutzung der zweiten Wohnung, die sich im Obergeschoss eines ausschließlich von dem Kläger und seiner Familie genutzten Zweifamilienhauses befinden, unter die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer fallen und somit lediglich pauschal in Höhe von 1.250 € steuerlich zu berücksichtigen sind (BFH, Pressemitteilung vom 10.04.2013 - VIII R 7/10).
Wer eine fehlerfreie Steuererklärung abgegeben und durch einen Fehler des Finanzamts einen Bescheid über die Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags erhalten hat, begeht keine Steuerhinterziehung, wenn er in der Einkommensteuererklärung für ein Folgejahr den festgestellten Verlustvortrag in Anspruch nimmt (BFH, Pressemitteilung vom 03.04.2013 - VIII R 50/10).
Die Betriebsparteien dürfen bei der Bemessung von Sozialplanleistungen berücksichtigen, dass Arbeitnehmer eine vorgezogene gesetzliche Altersrente beziehen können. Das verstößt nicht gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und das Verbot der Altersdiskriminierung im Recht der Europäischen Union (BAG vom 26. März 2013 - 1 AZR 813/11).