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Ein monochromes Foto von einem Kündigungsdokument, das auf einem Schreibtisch vor einem Krug und Büchern liegt.

Kündigung - Was nun?

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Ihre Rechte. Ihre Optionen.
Ich bin an Ihrer Seite!



Eine Kündigung trifft Sie vielleicht unerwartet - und wirft viele Fragen auf. Wichtig ist jetzt: Ruhe bewahren und keine übereilten Schritte gehen. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte zu prüfen und die beste Strategie für Ihre Situation zu entwickeln.

Ein Wegweiser zeigt die Beschriftungen Neuer Weg und Neue Chancen vor einer geschwungenen Straße.

Jetzt besonnen handeln und Fristen sichern


Eine Kündigung trifft viele Menschen unerwartet. Neben der Sorge um die berufliche Zukunft stellen sich sofort zahlreiche Fragen: Ist die Kündigung wirksam? Muss ich mich damit abfinden? Besteht Aussicht auf eine Abfindung? Und wie viel Zeit bleibt mir, um zu reagieren?

Wichtig ist vor allem: Bewahren Sie Ruhe, unterschreiben Sie nichts vorschnell und lassen Sie die Kündigung frühzeitig prüfen. Denn häufig kommt es auf kurze Fristen und die Einzelheiten Ihres Arbeitsverhältnisses an.

Kündigung prüfen lassen →


Achtung:
In der Regel bleiben nur drei Wochen!

Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.

Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in vielen Fällen als wirksam – selbst wenn ursprünglich rechtliche Einwände bestanden hätten.

Notieren Sie deshalb sofort, an welchem Tag und auf welchem Weg Ihnen die Kündigung zugegangen ist!

Porträt eines Mannes in einem professionellen Büro, der vor Regalen mit Fachliteratur sitzt.

Was Sie jetzt tun sollten:



1. Zugang und Umschlag aufbewahren

Notieren Sie das genaue Zugangsdatum der Kündigung. Bewahren Sie das Kündigungsschreiben und den Briefumschlag auf. Auch die Art der Übergabe kann später von Bedeutung sein.

2. Nichts vorschnell unterschreiben

Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Klageverzicht oder eine Ausgleichsquittung, bevor die Folgen geprüft wurden. Eine einmal abgegebene Erklärung lässt sich häufig nur schwer rückgängig machen.

3. Unterlagen zusammenstellen

Hilfreich sind insbesondere:

– das Kündigungsschreiben,
– Ihr Arbeitsvertrag und spätere Ergänzungen,
– die letzten Gehaltsabrechnungen,
– Abmahnungen und sonstige Schreiben des Arbeitgebers,
– relevante E-Mails oder Gesprächsnotizen,
– evtl. ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.

4. Frühzeitig rechtlichen Rat einholen

Je früher eine Kündigung geprüft wird, desto mehr Handlungsmöglichkeiten bleiben. In einem ersten Gespräch lässt sich klären, welche Ziele realistisch sind und wie das weitere Vorgehen aussehen kann.

Collage aus akademischen Materialien, Büchern zum Arbeitsrecht und einer Schwarz-Weiß-Ansicht einer Stadtarchitektur an einem Gewässer

Häufige Fragen nach einer Kündigung


Muss ich die Kündigung unterschreiben?

Den Erhalt einer Kündigung können Sie bestätigen. Sie sollten jedoch keine Erklärung unterschreiben, mit der Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung anerkennen oder auf Ansprüche verzichten.

Kann ich trotz Kündigung weiterarbeiten?

Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist besteht das Arbeitsverhältnis grundsätzlich fort, sofern keine wirksame Freistellung ausgesprochen wurde oder eine fristlose Kündigung vorliegt.

Bekomme ich automatisch eine Abfindung?

Nein. Ein allgemeiner automatischer Abfindungsanspruch besteht nicht. Eine Abfindung kann sich jedoch aus Verhandlungen, einem gerichtlichen Vergleich, einem Sozialplan oder besonderen gesetzlichen Regelungen ergeben.

Was passiert bei einer fristlosen Kündigung?

Auch gegen eine fristlose Kündigung muss regelmäßig innerhalb von drei Wochen vorgegangen werden. Wegen der unmittelbaren Folgen sollte sie besonders schnell geprüft werden.

Muss ich mich bei der Agentur für Arbeit melden?

Nach Kenntnis vom Ende des Arbeitsverhältnisses sollten Sie sich unverzüglich arbeitssuchend melden, um Nachteile beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Eine Aufnahme eines Schreibtischs mit einem Glas Wasser, einem Notizbuch und einem Stift, vor dem Hintergrund eines großen Fensters mit Blick auf eine

Kündigungsschutzklage oder Abfindung?


Eine Kündigungsschutzklage ist darauf gerichtet, feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde. In vielen Verfahren wird zugleich über eine einvernehmliche Beendigung und eine mögliche Abfindung verhandelt.

Ein automatischer Anspruch auf eine Abfindung besteht jedoch nicht in jedem Fall. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung erreichbar ist, hängt insbesondere von den rechtlichen Angriffspunkten, der Dauer des Arbeitsverhältnisses, dem Prozessrisiko und den Interessen beider Seiten ab.

Gemeinsam klären wir, welches Ziel für Sie im Vordergrund steht:

– Erhalt des Arbeitsplatzes,
– eine angemessene Abfindung,
– ein gutes Arbeitszeugnis,
– Freistellung,
– Vergütung offener Ansprüche oder
– eine schnelle und wirtschaftlich sinnvolle Gesamtlösung.

Sie haben eine Kündigung erhalten?

Lassen Sie keine wertvolle Zeit verstreichen. Bringen oder senden Sie mir das Kündigungsschreiben möglichst kurzfristig zu. Ich prüfe Ihre Situation und bespreche mit Ihnen klar und persönlich, welche Schritte sinnvoll sind.

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